On-Boarding = Free
Styling
Erstinspektion
Professionelle Fotografie
Immobilienlisting
Versicherungsorganisation
Full management fee = 20-22%
Eigentümerzugang
Multi-Channel Marketing
Ortstaxe Zahlung
Preisoptimierung
Monatliche Einnahmenabrechnungen
Gäste-Kommunikation
Check-in/Check-out
Gästeprüfung
Luxus-Toilettenartikel
Hotelqualität-Bettwäsche und Handtücher
Auffüllen von Essentials
Gästewillkommenspakete
Organisation der Immobilienwartung
Organisation der Immobilienreinigung
24/7 Gästesupport
Extra services = Preis auf Anfrage
Innenarchitektur
Einrichtung der Versorgungsdienste
Bezahlung der Versorgungsrechnungen
Wartungsarbeiten
Weitere Dienstleistungen
Pricing FAQs
Geht die Provision mit der Saisonabhängigkeit rauf und runter?
Nein, die Provision bleibt das ganze Jahr über gleich. Dies ist die transparenteste Methode, da wir nur im Verhältnis zu Ihrem Umsatz verdienen – nicht mehr und nicht weniger.
Wie weiß ich, dass ich den richtigen Betrag aus der Buchung erhalte?
Über unseren Eigentümerzugang. Ihr Immobilienkalender und Ihre Einnahmen sind live auf dem Portal, sodass Sie immer genau sehen, wie viel Sie aus jeder Buchung verdienen werden. Die monatliche Abrechnung fasst dies ebenfalls zusammen. Falls Sie weitere Details oder eine Aufschlüsselung zu einer bestimmten Buchung benötigen, kann Ihnen das Client Support Team weiterhelfen.
Muss ich eine Versicherung abschließen?
Ja. Eine Immobilienversicherung ist erforderlich, um Ihre Immobilie als Ferienhaus/Ferienwohnung in Wien zu betreiben. Sie können diese selbst bei einem Versicherer Ihrer Wahl abschließen oder wir können dies für Sie organisieren.
Was passiert, wenn keine Buchungen eingehen?
Wenn keine Buchungen eingehen, verdienen wir kein Geld. Daher sind unsere Anreize mit unseren Kunden vollkommen abgestimmt – wir möchten Ihnen die meisten Buchungen zu den höchsten Preisen bringen, da wir unsere Gebühr auf dieser Basis verdienen.
Was sind die Gebühren in Wien?
In Wien fallen für die Kurzzeitvermietung von Immobilien bestimmte staatliche Gebühren an, wie z.B. die Ortstaxe, die für vorübergehende Aufenthalte erhoben wird. Diese beträgt 3,2 % des Beherbergungsentgelts (ohne Umsatzsteuer).